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Gesetzliche Energie-Updates 2024

Gesetzliche Energie-Updates 2024 von Lukas Winkler, MC, BWGV
Ute Spatz

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Kommunale Wärmeplanung

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), hat die Bundesregierung Mitte des Jahres die Wärmewende weiter ins Rollen gebracht. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich.

Viele Wärmepläne schon erstellt

In Baden-Württemberg hat die Landesregierung bereits mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) allen Gemeinden die Chance eingeräumt, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und fortzuschreiben. Die großen Kreisstädte müssen den Regierungspräsidien bis zum 31. Dezember 2023 einen Wärmeplan vorlegen und auch kleinere Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht und freiwillig einen Wärmeplan erstellt. Dadurch sind für mehr als 50 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs Wärmepläne entstanden. Neben der Bestands- und Potenzialanalyse enthalten die Wärmepläne ein Zielszenario und eine Wärmewendestrategie. Potenziale und Anforderungen werden damit systematisch zusammengefasst. Auf diese Weise lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen. Damit ist oftmals der Startschuss für ein genossenschaftliches Wärmenetz gegeben.

Beratungsschwerpunkt 2024: genossenschaftliche Wärmenetze

Wie gut das bislang funktioniert, zeigen die rund 200 genossenschaftlich organisierten Nahwärmenetze in Deutschland. Sie versorgen ihre Mitglieder schon heute mit klimafreundlicher und kostengünstiger Energie. Besonders in ländlichen Regionen, wo eine zentralisierte Versorgung aus technischen oder finanziellen Gründen nicht geeignet ist, können Nahwärmegenossenschaften eine dezentrale Alternative bieten. In der Gründungsberatung ist schon heute die Zunahme von Anfragen aus dem Wärmebereich bemerkbar. Durch die kommunale und gesetzliche Grundlage wird im Jahr 2024 der Aufbau genossenschaftlicher Wärmenetze ein Schwerpunkt in der Beratung sein. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen im BWGV-Mitgliedercenter führen bereits Gespräche mit Kommunen, Landkreisen und Projektierern von Wärmenetzen.

Photovoltaik bietet weiteres Potenzial

Der Markt für Wind- und Solaranlagen wächst in Deutschland deutlich. Von  Januar bis Juli 2023 sind Wind- und Solaranlagen mit einer Leistung von zusammen knapp über 10.000 Megawatt neu in Betrieb gegangen. Das ist ein Zuwachs um 84,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Mit dem beschlossenen Solarpaket I soll der Ausbau der Solarenergie nun weiter beschleunigt werden. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Dächern oder in der Fläche soll durch eine Entbürokratisierung einfacher werden. Daraus ergeben sich weitere Ausbaumöglichkeiten der bisherigen Geschäftsfelder vieler Energiegenossenschaften im Jahr 2024.

2024: Zuwachs genossenschaftlicher Projekte

Im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden im kommenden Jahr weitere Projekte bei den Energiegenossenschaften dazukommen. Zieht man das bundesweite Ziel von 215 Gigawatt installierter PV-Leistung bis 2030 in Betracht, so müssten monatlich 1.566 Megawatt hinzugebaut werden. Damit sind die bisherigen Ausbauzahlen bei Weitem nicht ausreichend. Darüber hinaus gibt es noch weitere ungenutzte Flächen. Durch das Solarpaket werden die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern, Balkonsolaranlagen sowie die Regelungen beim Mieterstrom durchweg vereinfacht und gefördert.

Eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wird dadurch verbessert, sodass Solarstrom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam und unbürokratisch genutzt werden kann. Energiegenossenschaften, die in diesem Bereich aktiv sind, müssen dann deutlich weniger Pflichten erfüllen. Damit ergeben sich weitere Potenziale in der Gebäudeversorgung vor Ort, die bislang unwirtschaftlich waren und deshalb nicht genutzt wurden. Energiegenossenschaften kennen all die Anforderungen und Bedürfnisse vor Ort und haben sich in der Vergangenheit als PV-Umsetzungsexperten einen Namen gemacht. Diese Expertise gilt es weiterhin einzusetzen, um auch im Jahr 2024 die Potenziale zu nutzen, die sich durch die Energiewende ergeben.

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